Kurz gesagt: Der Prüfer will bei „Vorfahrt gewähren (Zeichen 205)“ vor allem sehen: Zeichen 205 früh erkennen: Du musst Vorfahrt gewähren; Tempo reduzieren, bremsbereit, so dass man erkennt: Ich warte; In beide Richtungen der Vorfahrtsstraße schauen; Fahrzeugen und Radfahrern auf der Vorfahrtsstraße die Vorfahrt lassen. Ein schwerer Fehler, der die Prüfung beenden kann: zügig einbiegen, das Auto von links wird schon etwas bremsen.
Du näherst dich einer Einmündung. Rechts steht das Zeichen „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205), auf der Fahrbahn ist eine Wartelinie (Zeichen 341) markiert. Die Querstraße ist die Vorfahrtsstraße. Von links nähert sich ein Auto, von rechts kommt auf dem Radweg neben der Vorfahrtsstraße ein Radfahrer.
Der Prüfer sagt„Biegen Sie an der Einmündung bitte rechts ab.“
Was du zeigen musst
- Zeichen 205 früh erkennen: Du musst Vorfahrt gewähren
- Tempo reduzieren, bremsbereit, so dass man erkennt: Ich warte
- In beide Richtungen der Vorfahrtsstraße schauen
- Fahrzeugen und Radfahrern auf der Vorfahrtsstraße die Vorfahrt lassen
- Erst einbiegen, wenn ich weder gefährde noch wesentlich behindere
- Rechtzeitig rechts blinken
- Beim Rechtsabbiegen Schulterblick, auf Radfahrer und Fußgänger achten
Die richtige Reihenfolge
- Zeichen 205 erkennen, Tempo reduzieren, bremsbereit
- Spiegel, rechtzeitig rechts blinken
- Nach links und rechts auf die Vorfahrtsstraße schauen
- Ist die Sicht schlecht: vorsichtig vortasten, bis du die Straße übersiehst
- Schulterblick rechts, Radfahrer und Fußgänger beachten
- Einbiegen, wenn niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird
Typische Fehler
Was der Prüfer im Protokoll bewertet
Der Prüfer trägt jede Situation nach fünf Kompetenzbereichen in sein elektronisches Prüfprotokoll ein. So verteilen sich die Punkte dieser Situation:
- Zeichen 205 früh erkennen: Du musst Vorfahrt gewähren
- In beide Richtungen der Vorfahrtsstraße schauen
- Beim Rechtsabbiegen Schulterblick, auf Radfahrer und Fußgänger achten
- Tempo reduzieren, bremsbereit, so dass man erkennt: Ich warte
- Fahrzeugen und Radfahrern auf der Vorfahrtsstraße die Vorfahrt lassen schwerer Fehler
- Erst einbiegen, wenn ich weder gefährde noch wesentlich behindere
- Rechtzeitig rechts blinken
So bewertet der Prüfer: das elektronische Prüfprotokoll erklärt →
So klingt eine gute Antwort
Ich erkenne das Zeichen 205: Ich muss Vorfahrt gewähren. Deshalb reduziere ich das Tempo und bin bremsbereit, damit man sieht, dass ich warte. Ich schaue in den Spiegel und blinke rechtzeitig rechts. Dann schaue ich nach links und rechts auf die Vorfahrtsstraße und lasse das Auto und den Radfahrer zuerst vorbei. Ist die Sicht eingeschränkt, taste ich mich vorsichtig vor. Mit einem Schulterblick achte ich auf Radfahrer und Fußgänger. Ich biege erst ein, wenn ich niemanden gefährde oder wesentlich behindere.
Was das Gesetz sagt
§ 41 Abs. 1 StVO i. V. m. Anlage 2 lfd. Nr. 2 (Zeichen 205): „Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren.“ § 8 Abs. 2 StVO: „Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.“ Die Vorfahrt gilt auch für Radfahrer auf dem Radweg neben der Vorfahrtsstraße.
Gesetzestext: § 41 StVO · § 8 StVO · Anlage 2 StVO (gesetze-im-internet.de)
Kurztest
Du stehst am Zeichen 205, ein Auto von links hat den rechten Blinker an. Was tust du?
- Einfahren, er biegt ja ab
- Warten, bis sicher ist, dass er wirklich abbiegt
- Hupen und losfahren
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