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Prüfungssimulation · 3 / 8

Kreisverkehr in der Fahrprüfung: Was der Prüfer sehen will

§ 9a Abs. 1 StVO·Kostenlos

Du näherst dich einem Kreisverkehr mit den Schildern „Kreisverkehr“ und „Vorfahrt gewähren“. Im Kreis fährt bereits ein Auto.

Der Prüfer sagt„Im Kreisverkehr bitte die zweite Ausfahrt.“

Was du zeigen musst

Die richtige Reihenfolge

  1. Langsam und bremsbereit heranfahren
  2. Nach links schauen: der Verkehr im Kreis hat Vorfahrt
  3. Ohne Blinker einfahren
  4. Vor der Ausfahrt rechts blinken
  5. Schulterblick rechts, auf Radfahrer und Fußgänger achten
  6. Ausfahren

Typische Fehler

Beim Einfahren links blinkenBlinken beim Einfahren in den Kreisverkehr ist nicht erlaubt.
Vor dem Auto im Kreis einfahrenMit „Vorfahrt gewähren“ hat der Verkehr im Kreis Vorrang.

So klingt eine gute Antwort

Ich fahre langsam und bremsbereit heran. Das Schild „Vorfahrt gewähren“ zeigt: Der Verkehr im Kreis hat Vorfahrt, also schaue ich nach links und lasse das Auto im Kreis fahren. Beim Einfahren blinke ich nicht. Vor der zweiten Ausfahrt blinke ich rechts, mache einen Schulterblick und achte auf Radfahrer und Fußgänger an der Ausfahrt.

Was das Gesetz sagt

§ 9a Abs. 1 StVO: Beim Einfahren in einen Kreisverkehr ist Blinken unzulässig. Mit Zeichen 205 hat der Verkehr im Kreis Vorfahrt. Das Verlassen wird rechts angezeigt.

Kurztest

Wie blinkst du im Kreisverkehr?

  1. Links beim Einfahren
  2. Rechts beim Einfahren und bei der Ausfahrt
  3. Nicht beim Einfahren, rechts vor der Ausfahrt
Antwort anzeigen
C. Beim Einfahren ist Blinken unzulässig, das Verlassen zeigst du rechtzeitig rechts an.
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