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Prüfungssimulation · 14 / 28

Radfahrer überholen in der Fahrprüfung: Was der Prüfer sehen will

§ 5 Abs. 4 StVO·Mit Pro·Stand: Oktober 2026·DriveDE

Kurz gesagt: Der Prüfer will bei „Radfahrer überholen“ vor allem sehen: Außerorts mindestens 2 m Seitenabstand (innerorts 1,5 m); Nur überholen, wenn der Gegenverkehr es zulässt und die Strecke übersichtlich ist; Sonst hinter dem Radfahrer bleiben und warten; Dahinter genug Abstand halten und mit Schlenkern rechnen. Ein schwerer Fehler, der die Prüfung beenden kann: mit einem Meter Abstand in der eigenen Spur vorbeifahren.

Landstraße, Tempo 100. Vor dir fährt ein Radfahrer mit etwa 20 km/h am rechten Rand. Die Straße ist schmal, in der Ferne kommt dir ein Auto entgegen.

Der Prüfer sagt„Fahren Sie bitte weiter geradeaus. Wenn es die Verkehrslage zulässt, dürfen Sie überholen.“

Was du zeigen musst

Die richtige Reihenfolge

  1. Hinter dem Radfahrer bleiben, Abstand halten
  2. Prüfen: Strecke übersichtlich, Gegenverkehr lässt es zu, kein Überholverbot
  3. Innenspiegel, Außenspiegel, links blinken, Schulterblick
  4. Mit mindestens 2 m Seitenabstand zügig vorbei
  5. Radfahrer im Innenspiegel ganz sehen, rechts blinken, einordnen

Typische Fehler

Mit einem Meter Abstand in der eigenen Spur vorbeifahren schwerer FehlerAußerorts sind mindestens 2 m Seitenabstand vorgeschrieben. Das geht auf einer schmalen Straße nur über die Gegenfahrbahn.
Trotz Gegenverkehr überholen, der Radfahrer ist ja langsam schwerer FehlerMit Gegenverkehr bleibt kein Platz für 2 m Abstand. Du wartest, bis die Gegenfahrbahn frei ist.

Was der Prüfer im Protokoll bewertet

Der Prüfer trägt jede Situation nach fünf Kompetenzbereichen in sein elektronisches Prüfprotokoll ein. So verteilen sich die Punkte dieser Situation:

Verkehrsbeobachtung
  • Nur überholen, wenn der Gegenverkehr es zulässt und die Strecke übersichtlich ist schwerer Fehler
  • Spiegel, links blinken, Schulterblick
Fahrzeugpositionierung
  • Außerorts mindestens 2 m Seitenabstand (innerorts 1,5 m) schwerer Fehler
  • Dahinter genug Abstand halten und mit Schlenkern rechnen
  • Erst wieder einordnen, wenn der Radfahrer im Innenspiegel ganz zu sehen ist
Geschwindigkeitsanpassung
  • Sonst hinter dem Radfahrer bleiben und warten
  • Zügig überholen, aber höchstens 100 km/h

So bewertet der Prüfer: das elektronische Prüfprotokoll erklärt →

So klingt eine gute Antwort

Ich bleibe zunächst mit genug Abstand hinter dem Radfahrer und warte, denn er kann einen Schlenker machen. Außerorts brauche ich mindestens 2 m Seitenabstand, auf dieser schmalen Straße muss ich dafür auf die Gegenfahrbahn. Ich überhole nur, wenn die Strecke übersichtlich ist und der Gegenverkehr vorbei ist. Dann schaue ich in den Innenspiegel und den Außenspiegel, blinke links, mache einen Schulterblick und überhole zügig, ohne schneller als 100 km/h zu fahren. Erst wenn ich den Radfahrer im Innenspiegel ganz sehe, blinke ich rechts und ordne mich wieder ein, ohne ihn zu schneiden.

Was das Gesetz sagt

§ 5 Abs. 4 StVO: Beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m Seitenabstand. § 5 Abs. 2 StVO: Überholen nur, wenn jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist und die Übersicht reicht.

Gesetzestext: § 5 StVO (gesetze-im-internet.de)

Kurztest

Innerorts überholst du einen Radfahrer. Wie viel Seitenabstand ist mindestens vorgeschrieben?

  1. 1 Meter
  2. 1,5 Meter
  3. 2 Meter
Antwort anzeigen
B. Innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m. Reicht der Platz nicht, darfst du nicht überholen.
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