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Prüfungssimulation · 23 / 28

Ampel ausgefallen oder gelb blinkend in der Fahrprüfung: Was der Prüfer sehen will

§ 37 Abs. 1 Satz 1 StVO·Mit Pro·Stand: Oktober 2026·DriveDE

Kurz gesagt: Der Prüfer will bei „Ampel ausgefallen oder gelb blinkend“ vor allem sehen: Erkennen: Die Ampel ist ausgefallen oder blinkt gelb, sie regelt die Vorfahrt nicht, gelbes Blinklicht warnt nur; Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln gelten wieder; Tempo reduzieren, bremsbereit, mit besonderer Vorsicht heranfahren; In beide Richtungen schauen. Ein schwerer Fehler, der die Prüfung beenden kann: mit Tempo durchfahren, blinkt ja gelb, also Vorsicht und weiter.

Du näherst dich einer Ampelkreuzung. Die Ampel ist ausgefallen, sie blinkt gelb. An deinem Mast hängt das Zeichen „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205), die Querstraße hat Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße). Von links nähert sich ein Auto.

Der Prüfer sagt„Fahren Sie bitte geradeaus über die Kreuzung.“

Was du zeigen musst

Die richtige Reihenfolge

  1. Erkennen: Ampel ausgefallen, sie regelt nichts
  2. Tempo reduzieren, bremsbereit heranfahren
  3. Verkehrszeichen lesen: Zeichen 205 am Mast
  4. Nach links und rechts schauen
  5. Dem Querverkehr die Vorfahrt lassen
  6. Erst fahren, wenn die Kreuzung frei ist

Typische Fehler

Mit Tempo durchfahren, blinkt ja gelb, also Vorsicht und weiter schwerer FehlerGelbes Blinken erteilt keine Vorfahrt. Es gelten die Verkehrszeichen, hier musst du dem Querverkehr Vorfahrt lassen.
Das Schild übersehen und einfach rechts vor links anwendenRechts vor links gilt nur ohne Schilder. Hier regelt Zeichen 205 die Vorfahrt.

Was der Prüfer im Protokoll bewertet

Der Prüfer trägt jede Situation nach fünf Kompetenzbereichen in sein elektronisches Prüfprotokoll ein. So verteilen sich die Punkte dieser Situation:

Verkehrsbeobachtung
  • Erkennen: Die Ampel ist ausgefallen oder blinkt gelb, sie regelt die Vorfahrt nicht, gelbes Blinklicht warnt nur
  • Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln gelten wieder
  • In beide Richtungen schauen
  • Ohne Schilder gilt rechts vor links
Geschwindigkeitsanpassung
  • Tempo reduzieren, bremsbereit, mit besonderer Vorsicht heranfahren
  • Dem Querverkehr auf der Vorfahrtsstraße die Vorfahrt lassen schwerer Fehler

So bewertet der Prüfer: das elektronische Prüfprotokoll erklärt →

So klingt eine gute Antwort

Die Ampel ist ausgefallen und blinkt gelb, sie regelt also nichts. Ich reduziere das Tempo und fahre bremsbereit heran, mit besonderer Vorsicht. Jetzt gelten die Verkehrszeichen: An meinem Mast hängt Zeichen 205. Ich schaue nach links und rechts und lasse dem Querverkehr auf der Vorfahrtsstraße die Vorfahrt. Erst wenn die Kreuzung frei ist, fahre ich. Fehlen Schilder, gilt rechts vor links.

Was das Gesetz sagt

§ 37 Abs. 1 Satz 1 StVO: „Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.“ Eine dunkle oder nur gelb blinkende Ampel gibt kein Wechsellichtzeichen nach § 37 Abs. 2 StVO. Dann gelten die Verkehrszeichen (hier Zeichen 205, § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 2 StVO), ohne Zeichen „rechts vor links“ (§ 8 Abs. 1 Satz 1 StVO). § 38 Abs. 3 Satz 1 StVO: „Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren.“

Gesetzestext: § 37 StVO · § 8 StVO · § 38 StVO · Anlage 2 StVO (Verkehrszeichen) (gesetze-im-internet.de)

Kurztest

Die Ampel ist komplett dunkel, an der Kreuzung gibt es keine Schilder. Wer fährt zuerst?

  1. Wer zuerst da ist
  2. Wer von rechts kommt
  3. Wer geradeaus fährt
Antwort anzeigen
B. Ohne Ampel und Schilder gilt rechts vor links. Ist ein Polizeibeamter vor Ort, gelten dessen Zeichen.
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