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Prüfungssimulation · 26 / 28

Ausfahren aus Grundstück oder Feldweg in der Fahrprüfung: Was der Prüfer sehen will

§ 10 Satz 1 und 2 StVO·Mit Pro·Stand: Oktober 2026·DriveDE

Kurz gesagt: Der Prüfer will bei „Ausfahren aus Grundstück oder Feldweg“ vor allem sehen: Sehr langsam, im Schritttempo ausfahren; Vor dem Gehweg und Radweg anhalten, wenn dort jemand kommt; In beide Richtungen schauen, auch auf Gehweg und Radweg; Fußgängern, Radfahrern und dem fließenden Verkehr Vorrang lassen, niemanden gefährden. Ein schwerer Fehler, der die Prüfung beenden kann: zügig herausfahren, auf der Straße kommt ja nur ein Auto.

Du stehst in einer Grundstücksausfahrt. Zwischen dir und der Straße liegen ein Gehweg und ein Radweg, ein abgesenkter Bordstein, rechts eine Hecke. Auf dem Gehweg geht ein Fußgänger, auf dem Radweg kommt ein Radfahrer, auf der Straße fährt ein Auto.

Der Prüfer sagt„Fahren Sie bitte aus der Einfahrt und biegen Sie rechts auf die Straße ab.“

Was du zeigen musst

Die richtige Reihenfolge

  1. Rechtzeitig rechts blinken
  2. Im Schritttempo bis kurz vor den Gehweg rollen
  3. Nach links und rechts schauen, auf Fußgänger und Radfahrer achten
  4. Sicht verdeckt: vorsichtig vortasten oder einweisen lassen
  5. Fußgänger, Radfahrer und fließenden Verkehr vorbeilassen, vor der Fahrbahn wenn nötig nochmals anhalten
  6. Erst einfahren, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Typische Fehler

Zügig herausfahren, auf der Straße kommt ja nur ein Auto schwerer FehlerDu darfst erst fahren, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Der fließende Verkehr hat Vorrang.
Nur auf die Straße achten, der Gehweg ist unwichtigAuf Gehweg und Radweg sind Fußgänger und Radfahrer, auch aus beiden Richtungen. Sie haben Vorrang.

Was der Prüfer im Protokoll bewertet

Der Prüfer trägt jede Situation nach fünf Kompetenzbereichen in sein elektronisches Prüfprotokoll ein. So verteilen sich die Punkte dieser Situation:

Verkehrsbeobachtung
  • In beide Richtungen schauen, auch auf Gehweg und Radweg
  • Bei verdeckter Sicht vorsichtig vortasten oder mich einweisen lassen
Fahrzeugpositionierung
  • Vor dem Gehweg und Radweg anhalten, wenn dort jemand kommt
Geschwindigkeitsanpassung
  • Sehr langsam, im Schritttempo ausfahren
  • Fußgängern, Radfahrern und dem fließenden Verkehr Vorrang lassen, niemanden gefährden schwerer Fehler
Kommunikation
  • Rechtzeitig rechts blinken

So bewertet der Prüfer: das elektronische Prüfprotokoll erklärt →

So klingt eine gute Antwort

Ich blinke rechtzeitig rechts und fahre im Schritttempo heraus. Fußgänger, Radfahrer und der fließende Verkehr haben Vorrang, ich darf niemanden gefährden. Vor dem Gehweg halte ich an, wenn dort jemand kommt, und schaue nach links und rechts, auch auf Gehweg und Radweg. Ist die Sicht durch die Hecke verdeckt, taste ich mich vorsichtig vor oder lasse mich einweisen. Vor der Fahrbahn halte ich wenn nötig noch einmal an und fahre erst ein, wenn alle durch sind und niemand gefährdet wird.

Was das Gesetz sagt

§ 10 Satz 1 und 2 StVO: „Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“ Feld- oder Waldweg: § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StVO, rechts vor links gilt nicht für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. Du bist wartepflichtig nach § 8 Abs. 2 StVO.

Gesetzestext: § 10 StVO · § 8 StVO · Anlage 2 StVO (Verkehrszeichen) (gesetze-im-internet.de)

Kurztest

Du kommst aus einem Feldweg auf eine Landstraße. Von rechts nähert sich ein Auto. Wer hat Vorfahrt?

  1. Du, weil du von links kommst
  2. Das Auto, weil es von rechts kommt
  3. Das Auto auf der Landstraße, denn aus dem Feldweg hast du keine Vorfahrt
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C. Aus einem Feld- oder Waldweg gilt rechts vor links nicht (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StVO). Der Verkehr auf der Straße hat Vorfahrt, egal aus welcher Richtung er kommt.
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