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Prüfungssimulation · 11 / 28

Grünpfeil an der roten Ampel in der Fahrprüfung: Was der Prüfer sehen will

§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO·Mit Pro·Stand: Oktober 2026·DriveDE

Kurz gesagt: Der Prüfer will bei „Grünpfeil an der roten Ampel“ vor allem sehen: Zuerst an der Haltlinie anhalten, wie bei Rot; Der Grünpfeil erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot nach dem Halt; Rechts blinken; Querverkehr von links hat Vorrang, auch Radfahrer auf dem Radweg. Ein schwerer Fehler, der die Prüfung beenden kann: langsam um die Ecke rollen, ohne anzuhalten.

Du willst an einer Ampelkreuzung rechts abbiegen. Die Ampel zeigt Rot. Neben dem roten Licht ist das Grünpfeil-Schild angebracht. Von links kommt auf dem Radweg ein Radfahrer, Fußgänger queren die Straße, in die du abbiegen willst.

Der Prüfer sagt„An der Ampel bitte rechts abbiegen.“

Was du zeigen musst

Die richtige Reihenfolge

  1. Spiegel, rechts blinken, rechts einordnen, an der Haltlinie anhalten
  2. Nach links schauen: Querverkehr und Radfahrer auf dem Radweg haben Vorrang
  3. Querende Fußgänger gehen lassen
  4. Schulterblick rechts
  5. Aus dem Stand vorsichtig abbiegen

Typische Fehler

Langsam um die Ecke rollen, ohne anzuhalten schwerer FehlerBeim Grünpfeil ist das Anhalten an der Haltlinie Pflicht. Ohne Halt ist es ein Rotlichtverstoß.
Nach dem Halt zügig abbiegen, der Grünpfeil gibt dir Vorrang schwerer FehlerDer Grünpfeil gibt keinen Vorrang. Querverkehr, Radfahrer und Fußgänger haben weiterhin Vorrang.

Was der Prüfer im Protokoll bewertet

Der Prüfer trägt jede Situation nach fünf Kompetenzbereichen in sein elektronisches Prüfprotokoll ein. So verteilen sich die Punkte dieser Situation:

Verkehrsbeobachtung
  • Der Grünpfeil erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot nach dem Halt
  • Querverkehr von links hat Vorrang, auch Radfahrer auf dem Radweg schwerer Fehler
  • Querende Fußgänger gehen lassen schwerer Fehler
Geschwindigkeitsanpassung
  • Zuerst an der Haltlinie anhalten, wie bei Rot schwerer Fehler
  • Aus dem Stand vorsichtig abbiegen, niemanden behindern oder gefährden
Kommunikation
  • Rechts blinken

So bewertet der Prüfer: das elektronische Prüfprotokoll erklärt →

So klingt eine gute Antwort

Das Grünpfeil-Schild erlaubt mir, bei Rot nach rechts abzubiegen, aber nur nach dem Halt. Ich blinke rechts und halte zuerst an der Haltlinie an. Dann schaue ich nach links: Der Querverkehr und der Radfahrer auf dem Radweg haben Vorrang, ich lasse sie durch. Die querenden Fußgänger lasse ich gehen. Nach einem Schulterblick biege ich aus dem Stand vorsichtig ab, ohne jemanden zu behindern oder zu gefährden.

Was das Gesetz sagt

§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO: Mit dem Grünpfeil (Zeichen 720) darf bei Rot rechts abgebogen werden, nachdem an der Haltlinie angehalten wurde (ohne Haltlinie: vor der Ampel, an der Sichtlinie) und wenn niemand behindert oder gefährdet wird, insbesondere nicht der Verkehr aus der freigegebenen Richtung und Fußgänger und Radfahrer.

Gesetzestext: § 37 StVO · Anlage 2 StVO (Verkehrszeichen) (gesetze-im-internet.de)

Kurztest

Du stehst an der Haltlinie, die Ampel ist rot, der Grünpfeil ist da. Von links kommt kein Auto, aber ein Radfahrer auf dem Radweg. Was tust du?

  1. Abbiegen, der Grünpfeil gilt für mich
  2. Den Radfahrer durchlassen, dann abbiegen
  3. Hupen, damit er wartet
Antwort anzeigen
B. Der Radfahrer fährt bei Grün und hat Vorrang. Du biegst erst ab, wenn du niemanden behinderst.
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