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Führerschein umschreiben: Kosten und Fristen

Aktualisiert: 2026-09-08·3 Min. Lesezeit·DriveDE

Ob dein ausländischer Führerschein per Formular getauscht wird oder zwei Prüfungen braucht, entscheidet genau eine Frage: auf welcher Liste dein Ausstellungsland steht. Das deutsche Recht (Anlage 11 FeV plus EU-Recht) sortiert jedes Land in eine von drei Gruppen. Hier ist der komplette Überblick.

Zuerst: die 6-Monats-Frist

Nach der Anmeldung deines Wohnsitzes in Deutschland darfst du mit deinem ausländischen Führerschein noch 6 Monate fahren (Nicht-EU-Führerscheine meist mit beglaubigter Übersetzung oder internationalem Führerschein). Danach ist Fahren ohne deutschen Führerschein nicht mehr erlaubt. Da die Umschreibung je nach Amt und Gruppe 1 bis 6 Monate dauert, gilt: sofort beantragen, nicht in Monat fünf.

Gruppe 1: EU und EWR, nichts zu tun

Führerscheine aus den 29 EU/EWR-Staaten gelten in Deutschland unverändert weiter. Keine Umschreibung, keine Frist. Du gehst nur zur Führerscheinstelle, wenn deine Karte abläuft oder du freiwillig eine deutsche willst.

Gruppe 2: Anlage-11-Staaten, Tausch ohne Prüfung

Diese Länder haben nachgewiesen gleichwertige Ausbildungsstandards. Der Tausch ist ein reiner Verwaltungsakt: Antrag, Übersetzung, Gebühren, fertig. Budget etwa 75 bis 135 Euro plus einige Wochen Bearbeitungszeit.

Dazu gehören unter anderem: Australien, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Montenegro (seit 18. August 2026), Namibia, Neuseeland, San Marino, Schweiz, Singapur, Südafrika, Südkorea, Taiwan, die Ukraine (seit 18. August 2026) und die USA (alle 50 Bundesstaaten und D.C.).

Update vom 18. August 2026: Eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hat die Ukraine und Montenegro in die prüfungsfreie Gruppe aufgenommen und den Eintrag für Israel auf die Klassen A1, A2, A und B erweitert. Außerdem wurde §28 FeV geändert: Ein EU-Führerschein, der selbst aus einem Drittstaaten-Führerschein umgetauscht wurde (Code 70 auf der Rückseite), wird jetzt in Deutschland anerkannt. Das war für Staaten außerhalb der Anlage 11 bisher ausgeschlossen. Viele Behörden-Websites zeigen noch den alten Stand.

Wichtig: Bei einigen Ländern gilt die Gleichwertigkeit nur für bestimmte Klassen oder mit Einschränkungen. Die Führerscheinstelle wendet die aktuelle Tabelle an, im Zweifel dort nachfragen.

Gruppe 3: Drittstaaten, beide Prüfungen, aber keine Pflichtstunden

Alle übrigen Länder (darunter Indien, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Großbritannien seit dem Brexit-Übergang je nach Fall, Brasilien, China, Pakistan, Ägypten) erfordern die deutsche Theorieprüfung und die praktische Prüfung.

Der entscheidende Vorteil gegenüber Fahranfängern: keine einzige Pflichtstunde. Keine 12 Sonderfahrten, keine Mindestanzahl an Übungsstunden. Gut vorbereitete Umschreiber bestehen oft mit 5 bis 15 bezahlten Fahrstunden statt der 40+ Stunden eines Anfängers. Das ist der Unterschied zwischen rund 900 und 4.000 Euro.

Welche Unterlagen du brauchst

  1. Reisepass und Anmeldebestätigung
  2. Biometrisches Passfoto
  3. Deinen ausländischen Führerschein plus beglaubigte Übersetzung (ADAC oder vereidigter Übersetzer)
  4. Für Gruppe 3 zusätzlich: Sehtest (ca. 7 Euro) und Erste-Hilfe-Kurs (9 Einheiten, 40 bis 60 Euro)
  5. Für die Prüfungen: Anmeldung bei einer Fahrschule, die dich beim TÜV oder der DEKRA vorstellt. Sag der Fahrschule von Anfang an, dass es eine Umschreibung ist, damit sie dich nicht wie einen Anfänger einplant.

Die Theorieprüfung gibt es übrigens in 12 Sprachen, unter anderem Englisch, Türkisch, Russisch und Arabisch. Die praktische Prüfung findet auf Deutsch statt, die Prüferkommandos sind aber kurz und standardisiert.

Was die Umschreibung insgesamt kostet

Fall Realistische Gesamtkosten
EU/EWR 0 € (nichts zu tun)
Anlage-11-Staat 75-135 €
Drittstaat, gute Vorbereitung 850-1.500 €
Drittstaat, viele Fahrstunden 2.000-2.500 €

Länder-Guides zum Weiterlesen

Detaillierte Schritt-für-Schritt-Guides: Indien · USA · Türkei · Großbritannien · Ukraine (seit 18.8.2026 prüfungsfrei) · Brasilien · China · Japan · VAE

Das ehrliche Fazit

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